Bodenfreiheit

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Gonzo
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Bodenfreiheit

Post by Gonzo »

HI ich bräuchte ein paar maße...
für die eintragung meiner bomex front brauch ich 8cm luft zwischen schürze und boden... die bomex ist in der mitte 380mm hoch und mein auto 50/30
tiefer... kann mal schnell einer zum auto laufen und messen von oberkante front zum boden oder hat wer die bomex(s14a) drauf???
:rolleyes:
ich komm an mein auto nich hin weil um die scheune 1.5meter gefrorener schnee liegen :boese:
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Fredi
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Post by Fredi »

Also das mit der Bodenfreiheit von 8 cm, bzw. 7 cm - so kenn ich das Mindestmaß - ist mir immer wieder ein Rätsel! Die wird meiner Meinung nach nicht an deiner Frontschürze gemessen sondern am tiefsten Punkt der Karosserie, also der Ölwanne!
Will jetzt kein Behauptungen aufstellen, ich hab aber vor kurzem bei einem CRX ne Eigenbauschürze mit knappen 2 cm Bodenfreiheit eingetragen bekommen - ohne Probleme! Hatte da auch wieder dieses Thema im Kopf, wollte den TÜVler aber nicht drauf ansprechen, nicht dass er es sich wieder anders überlegt :D !

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MadMax
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Post by MadMax »

http://www.pixum.de/members/bigives/?ac ... 455a88236d

hier nochmal im einzelnen:

A(fronthöhe zum boden am grill) = ca. 53cm
B(fronthöhe zum boden ganz vorne) = ca. 49cm
C(Bodenfreiheit in der mitte) = ca. 16,5cm (30mm H&R Federn)

heißt also die serienfront hat vorne ca. 32,5cm und hinten am grill in etwa 36,5cm.sind alles ca. werte +-5mm.
wenn die BOMEX jetzt hinten am grill die 38cm hat sollte alles ohne probleme passen auch bei deiner 50mm tieferlegung.dann wärst du immernoch bei ca. 13cm bodenfreiheit.wenn die BOMEX vorne (blaue obere linie) schon 38 hoch ist wirds knapper dann bleiben dir nur noch ungefähr 9,5cm bis zum boden und das auch nur wenn ich net falsch gemessen hab.werd morgen wenns hell und vorallem warm :D is nochmal nachmessen.

hoffe das hilft dir schonmal.



EDIT: hm das mim bild einfügen klappt bei mir neuerdings net mehr also hab ichs halt verlinkt.

Aquaboy
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Post by Aquaboy »

Es gibt keine vorgeschriebene Mindesthöhe(Bodenfreiheit) für Autos. So eine Info ist in der ganzen STVZO nicht zu finden.
Es gibt nur eine Empfehlung fürn TÜV, wo 7 oder 8cm Bodenfreiheit angegeben werden.
Was vorgeschrieben ist, ist die Mindesthöhe der Scheinwerfer, so um die 50cm. Weiß jetzt nicht genau ob Unterkante oder Scheinwerfermitte.
Gruß Frank

dont't walk on gras, smoke it.
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K'
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Post by K' »

Es gibt doch auch noch eine Vorschrift für die Radhäuser, wenn ich mich nicht irre, oder?
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Gonzo
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Post by Gonzo »

@madmax Danke du hast mir sehr geholfen :gut:

ich weiß auch das es nicht wirklich vorgeschrieben ist aber für formstabiele teile gilt die empfehlung von 7 oder 8cm...
mein tüv mensch hat aufjedenfall gesagt das er sie mir nur einträgt wenn mindestens 8cm luft sind :rolleyes:
und das hab ich ja wohl leicht :D
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